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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2006 Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmeberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und Schwimmer ist. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Beförderung von Jugendlichen unter 16 Jahren ist grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. Bei minderjährigen Reisenden übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigen ernannte Vertreter die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Jedes Kind bis einschließlich 12 Jahre erhält eine Schwimmweste, welche während der Touren zu tragen ist. Buchung von Tagestouren/Mehrtagestouren: Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Mehrtagestouren sind grundsätzlich schriftlich zu buchen. Haftung des Kunden Der Kunde haftet für die ihm überlassenen Ausrüstungsgegenstände. In seinen Verantwortungsbereich fallen über ordnungsgemäßen Gebrauch und übliche Abnutzung hinausgehende Schäden, insbesondere Bruch und Verlust. Bei Gruppen haftet in diesem Fall der Besteller für Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung. Haftung des Veranstalters Für Schäden am Mietboot, die bei normalem Gebrauch entstanden sind haftet der Veranstalter. Haftungsausschluss Der Veranstalter haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches, wie z.B. Verspätungen durch Straßensperrungen, Stau, Unfall etc., sowie durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Keine Haftung wird durch den Veranstalter übernommen für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Reisende. Dies gilt auch für im Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Hotels/Pensionen und Zeltplätzen sowie zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung erfolgt seitens des Reiseveranstalters bei Körperschäden bzw. Sachschäden des Reisenden, welche im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem Genuss von alkoholischen Getränken, Drogen bzw. anderen Rauschmitteln stehen. Diese gilt auch, wenn im Reiseangebot alkoholische Getränke angeboten werden. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist angehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb ist er insbesondere verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Es wird die Schriftform empfohlen. Kommt der Kunde schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Verjährung von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour verjähren nach Ablauf von sechs Monaten. Umweltschutz Der Bootsmieter verpflichtet sich zum schonenden Umgang mit der Natur. Er erklärt sich bereit, Tiere nicht durch nahes Heranfahren zu erschrecken und zu vertreiben, Schilfzonen und Flachwasserbereiche nicht zu befahren, keinen Müll zu hinterlassen, die Boote nur auf dem vereinbarten Fluss, bzw. Flussbereich zu benutzen. Wetterverhältnisse Bei schlechten Wetterverhältnissen während der Tour ist am Ufer anzulegen, bis sich das Wetter gebessert hat. Für besondere Ereignisse, z.B. Hochwasser, extremes Niedrigwasser oder Baumaßnahmen am Fluss, die eine besondere Gefahr darstellen, behält der Veranstalter sich aus Sicherheitsgründen ein Rücktrittsrecht vor. Nach Abstimmung mit dem Mieter kann auf andere Flussabschnitte ausgewichen werden oder ggf. der Reisetermin verschoben werden. Bei begonnenen Fahrten werden die Leistungen bis zum Ereignis abgerechnet. Das Risiko bei Unwetter oder unvorhersehbarer höherer Gewalt während der Tour verbleibt beim Teilnehmer. Weitere Besonderheiten Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Reisen im Bereich Outdoor und Aktivsport ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhaltet. Die Teilnahme an Tourinhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Reisenden freigestellt. Unmittelbar vor Tourdurchführung wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Tour hingewiesen. Es wird eine schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung/Einweisung aller an der Reise teilnehmenden Personen eingeholt. Für den Verlust von Paddeln entstehen Kosten von 25,00€ pro Paddel. Die Boote dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Veranstalter Neiße-Tours Gerichtsstand . |